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SANIERUNGS Info 02

Der Stadtrat der Stadt Bacharach hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 08.09.2016, die Durchführung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 Baugesetzbuch zur Prüfung der Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Durchführung der Sanierung im Allgemeinen und zur Entwicklung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das im anliegenden Lageplanauszug dargestellte Gebiet „Historische Stadt“ Bacharach beschlossen.