BUGA 2026 - Bürgerprojekte Stadt Bacharach
1. Ziel der Förderung
Die Stadt Bacharach fördert das bürgerschaftliche Engagement ihrer Einwohner, von Vereinen, Gruppierungen und Initiativen in der Stadt Bacharach und den Stadtteilen Medenscheid, Henschhausen, Steeg und Neurath. Ziel der Förderung ist es, Projekte und Aktivitäten zu unterstützen, die das gemeinschaftliche Zusammenleben stärken, das kulturelle Erbe pflegen, die Stadtentwicklung positiv beeinflussen und damit zur Vorbereitung der Bundesgartenschau 2029 nachhaltig beitragen.
2. Förderfähige Aktivitäten
Gefördert werden unter anderem:
- Gemeinnützige Projekte und Initiativen, die dem Stadtteil oder der Stadt Bacharach zugutekommen.
- Aktionen zur Verschönerung des Stadtbildes oder des öffentlichen Raums.
- Kultur- und Freizeitprojekte, die das soziale Miteinander stärken.
- Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Klimaanpassung.
Alle Förderungsfähigen Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2029 stehen.
3. Förderhöhe und Mittelverwendung
a) Für die Stadt Bacharach und die vier Stadtteile steht jährlich ein Förderbetrag von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung.
b) Die Förderung kann für Sachkosten (z. B. Materialien, Ausstattung) und Dienstleistungen (z. B. Expertenberatung) verwendet werden.
c) Personalkosten sind nicht förderfähig.
4. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
a) Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bacharach, mindestens drei (3) Personen.
b) Gemeinnützige Vereine und Organisationen.
5. Antragsverfahren
Anträge sind jeweils nach einem Förderaufruf schriftlich an die Stadt Bacharach zu richten. Der Antrag muss eine Beschreibung des Projekts, den Nutzen für die Gemeinschaft, einen Kostenplan sowie Angaben zur geplanten Umsetzung enthalten.
Zeitschienen:
Für ein gegebenes Kalenderjahr (z.B. 2026):
Antragsfristen: Jeweils bis zum 1. Februar des laufenden Jahres
Die Umsetzung muss bis zum 30.11. des Kalenderjahres abgeschlossen sein.
Für das Jahr 2025 gibt es abweichend von oben genannten Fristen eine Sonderregelung. Die Stadtteile werden aufgefordert, Projekte für 2025 bis spätestens 01.09.2025 bei der Stadt (2. Beigeordneten Andreas Stüber) einzureichen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis 30. November 2025 erfolgen, Einreichung der Unterlagen bis 15.12. an VG Rhein-Nahe.
6. Auswahlkriterien
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, es besteht kein Rechtsanspruch, durch Beratung im Ortsbeirat und den Ausschuss BUGA 2029 und Tourismus von Bacharach anhand folgender Kriterien:
a) Gemeinnützigkeit des Projekts
b) Nachhaltigkeit und langfristiger Nutzen für die Stadt Bacharach
c) Beitrag zum Gemeinschaftsleben und zur Identifikation mit dem Stadtteil.
d) Bezug zur Bundesgartenschau 2029.
7. Nachweis und Dokumentation
Nach Abschluss des Projekts ist ein kurzer Bericht mit Bildmaterial über die Durchführung und die Verwendung der Mittel einzureichen. Bei Verstößen gegen die Richtlinien oder unzulässiger Mittelverwendung kann die Förderung zurückgefordert werden.
8. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bacharach am 10.07.2025 in Kraft, mit Änderungen des Stadtratsbeschlusses vom 14.08.2025

